Geschäftsordnung

Stand:04.03.2018

Diese Geschäftsordnung ist ein lebendes Dokument, welches die permanent geltenden Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlungen fest hält. Die Geschäftsordnung gilt als interne Ergänzung zur Vereinssatzung und wird nach jeder Anpassung den Mitgliedern zugänglich gemacht.

§1 Vertretungsmacht der Vorsitzenden laut §10 der Satzung

Die beiden Vorsitzenden können, jeweils alleine, im Einzelfall über max. 200€/a Vereinsgeld bestimmen. Das Geld darf nur zum Allgemeinwohl und nicht zum Nutzen einer einzelnen Person verwendet werden.

§2 Haushaltsplan

Der Haushaltsplan für das laufende Geschäftsjahr wird auf der 1. Vorstandssitzung nach der Jahreshauptversammlung erstellt. Die zu erwartenden Einnahmen werden nur zu max. 80% verplant, um eine Reserve für unerwartete Ausgaben zu haben.

§3 Finanzierung der Projekte

Die Finanzierung aller Projekte wird durch den Haushaltsplan bestimmt. Allgemeine Projekte sind vorzugsweise zu berücksichtigen und werden auf der Mitgliederversammlung beschlossen.

Arbeitsgruppenprojekte werden vom Vorstand geprüft und einzeln genehmigt. Eine Zuteilung ist jedoch erst nach der Einreichung eines Projektplans der Arbeitsgruppe mit Aufschlüsselung der Gesamtfinanzierung (Sach- und Geldspenden, etc.) möglich. Eine Projektfinanzierung kann auch für mehrere Jahre im Voraus geplant werden.

§4 Nutzung der Vereinseinrichtungen

Die Nutzung der Vereinseinrichtungen werden in einer Nutzungsordnung geregelt, welche vor Ort aushängen.

§5 Haftungsausschluss

Der Verein übernimmt keinerlei Haftung für private Gegenstände, die innerhalb des Vereinsgeländes deponiert werden.

§6 Arbeitseinsätze

Jedes Mitglied trägt aktiv zur Werterhaltung von Vereinsheim, Sternwarte und weiterer Einrichtungen und Gegenstände des Vereins bei. Dazu werden u.a. regelmäßig Arbeitseinsätze vom Vorstand oder einem Vertreter organisiert.

§7 Vorstandssitzungen

Vorstandssitzungen finden viermal pro Jahr statt. Die Teilnahme für Vorstandsmitglieder ist Pflicht. Die Terminlegung wird mit den Vorstandsmitgliedern abgesprochen. Der Vorstand kann eine außerordentliche Vorstandssitzung einberufen.

§8 Mitgliederbeiträge

  • aktive Mitglieder (Einzelpersonen) Jahresbeitrag 35,00 €
  • passive Mitglieder Jahresbeitrag 25,00 €
  • Familien (komplette Familien eines Haushaltes) Jahresbeitrag 60,00 €
  • Schüler/Stud. (1. Jahr frei, sonst wie aktiv) Jahresb. ab 2.Jahr 10,00 €
  • Wehr- und Zivildienstleistende oder Arbeitslose auf Nachweis Beitragsfrei
  • Ausnahmen entscheidet der Vorstand.
  • Vereinszeitung „Sternzeit“ (erscheint 4 x im Jahr) Jahresabo 17,50 €

  • Diese Fassung tritt mit Beschluß der Jahreshauptversammlung ab 22.04.2018 in Kraft.
    Alle früheren Versionen verlieren dadurch Ihre Gültigkeit.

    Nidderau, den 21.04.2018

    Der Vorstand